

Kontakt
Gemeinde Weilheim
Badener Platz 1
79809 Weilheim
Tel.: 07741/8313-0
Fax: 07741/8313-51
info@weilheim-baden.de
Öffnungszeiten
Rathaus Weilheim:
Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do.: 14:00 - 18:30 Uhr
service-bw
Rauchverbot im Wald
Grundsätzliches Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober
Nach einem langen Winter lockt frühlingshaftes Wetter nun wieder in den Wald. Die ersten grünen Blätter und blühenden Pflanzen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass besonders im Vorfrühling eine erhöhte Waldbrandgefahr herrscht. Trockenes Laub und dürres Gras können sich sehr schnell entzünden, der gegenwärtig ausbleibende Niederschlag verschärft diese Situation. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette kann einen Wald in Brand setzen.
Daher gilt in Baden-Württemberg zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot. Außerdem sind Feuer nur auf offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten.