
Kontakt
Gemeinde Weilheim
Badener Platz 1
79809 Weilheim
Tel.: 07741/8313-0
Fax: 07741/8313-51
info@weilheim-baden.de
Öffnungszeiten
Rathaus Weilheim:
Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do.: 14:00 - 18:30 Uhr
service-bw
Übernahmeformen
Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.
- Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
- Entgeltliche Übernahmeformen:
- Verkauf gegen Einmalzahlung
- Verkauf gegen Kaufpreisraten
- Verkauf gegen Renten
- Verkauf gegen dauernde Last
- Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
- Pacht
Freigabevermerk
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg