
Kontakt
Gemeinde Weilheim
Badener Platz 1
79809 Weilheim
Tel.: 07741/8313-0
Fax: 07741/8313-51
info@weilheim-baden.de
Öffnungszeiten
Rathaus Weilheim:
Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do.: 14:00 - 18:30 Uhr
service-bw
Behördenwegweiser
Wahlen
Beschreibung
Wahlvorbereitung, Wahlhelfer, Wahlscheine, Briefwahl,
Kontakt
Telefon (0 77 41) 83 13-0
Fax (0 77 41) 83 13-51
E-Mail info@weilheim-baden.de
Internet
http://www.weilheim-baden.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Jan Albicker
Bürgermeister
Gebäude Rathaus, Badener Platz 1
Raum Zi. 30
Mirjam Herrmann
Sachbearbeiterin Bürgerservice
Gebäude Rathaus, Badener Platz 1
Raum Zi. 10
Übergeordnete Dienststellen
HauptamtLeistungen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen
- Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
- Wahlhelfer werden
- Wahlschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Austragung aus dem Wählerverzeichnis beantragen (Unionsbürger)
- Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen (Unionsbürger)
- Eintragung ins Wählerverzeichnis von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
-
Wahlschein beantragen
Dieser Onlinedienst ist vor Wahlen verfügbar, wenn ihn die Kommune auch intern aktiviert. Das wird in der Regel der Fall sein, aber wir können dafür keine Gewähr übernehmen. Fragen Sie daher rechtzeitig vor der Wahl bei der Kommune nach, wenn ein online beantragter Wahlschein ausbleibt.